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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsersatzspende für Dienstleistungen
von: Schneider ()
Datum: 04.06.2013

Hallo,

ich habe mal gelesen, dass eine Aufwandsersatzspende nicht für "Arbeitsleistungen" möglich sei. Trifft dies ausschließlich auf die "übliche" Arbeitsleistung von Vereinsmitgliedern zu, die ehrenamtich beim Verein arbeiten, oder auch für Rechnungen über Dienstleistungen?

Konkret geht es um Folgendes Beispiel:

Ein Seminaranbieter hat Seminare für Mitarbeiter des Vereins durchgeführt. Dafür hat er einen vertraglichen Vergütungsanspruch. Er hat eine Rechnung gestellt und auf der Rechnung vermerkt, dass er auf die Begleichung der Rechnung verzichtet und dass der Verein diesen Verzicht als als Spende ansehen solle.

Darf der Verein auch für diese reine Dienstleistung eine Spendenquittung ausstellen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Danke für Ihre Mühe!

Schneider

Re: Aufwandsersatzspende für Dienstleistungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.06.2013

Auch Arbeitsleistungen können Gegenstand einer Aufwandsspende sein. Lediglich bei Vereinsmitgliedern unterstellt die Finanzverwaltung, dass diese regelmäßig ehrenamtlich tätig sind und deswegen kein Zahlungsanspruch besteht, wenn nicht ausdrückliche vertragliche oder andere Regelungen vorliegen.
In Ihrem Fall ist eine Aufwandsspenden kein Problem - wenn der Zahlungsverzicht nicht schon vorher vereinbart war.