Aufwandsersatzspende für Dienstleistungen
von: Schneider ()
Datum: 04.06.2013
Hallo,
ich habe mal gelesen, dass eine Aufwandsersatzspende nicht für "Arbeitsleistungen" möglich sei. Trifft dies ausschließlich auf die "übliche" Arbeitsleistung von Vereinsmitgliedern zu, die ehrenamtich beim Verein arbeiten, oder auch für Rechnungen über Dienstleistungen?
Konkret geht es um Folgendes Beispiel:
Ein Seminaranbieter hat Seminare für Mitarbeiter des Vereins durchgeführt. Dafür hat er einen vertraglichen Vergütungsanspruch. Er hat eine Rechnung gestellt und auf der Rechnung vermerkt, dass er auf die Begleichung der Rechnung verzichtet und dass der Verein diesen Verzicht als als Spende ansehen solle.
Darf der Verein auch für diese reine Dienstleistung eine Spendenquittung ausstellen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Danke für Ihre Mühe!
Schneider