Kündigung der Vereinsräume
von: dreiviertelgeist ()
Datum: 03.06.2013
Hallo,
wir haben ein Vereinsbüro und einen Bewegungsraum zur Untermiete in einem Gewerbegebäude (mit Arztpraxen usw.) gemietet. (Keine Wohnungen) Im Mietvertrag steht Kündigungsfrist 6 Monate. Gilt das noch?
Für Wohnräume gelten ja jetzt 3 Monate, auch wenn es im Mitvertrag anders (länger) steht. Und nun wollte ich gerne wissen, ob das für unsere Vereinsräume auch gilt.
Beste Grüße