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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kündigung der Vereinsräume
von: dreiviertelgeist ()
Datum: 03.06.2013

Hallo,
wir haben ein Vereinsbüro und einen Bewegungsraum zur Untermiete in einem Gewerbegebäude (mit Arztpraxen usw.) gemietet. (Keine Wohnungen) Im Mietvertrag steht Kündigungsfrist 6 Monate. Gilt das noch?
Für Wohnräume gelten ja jetzt 3 Monate, auch wenn es im Mitvertrag anders (länger) steht. Und nun wollte ich gerne wissen, ob das für unsere Vereinsräume auch gilt.
Beste Grüße

Re: Kündigung der Vereinsräume
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.06.2013

Es handelt sich ja um keinen Wohnraummietvertrag. Also gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es gilt also die vertragliche Kündigungsfrist.