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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsanmeldung - Vertretungsregelung?
von: emishi ()
Datum: 30.05.2013

Hallo zusammen,

ich hätte eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht hat ja jemand damit Erfahrungen und könnte mir kurz weiterhelfen! Ich hatte versucht mich im Netz telefonisch schlau zu machen, bin allerdings durch das Beamten-/Juristendeutsch nicht wirklich durchgestiegen ^^

Situation ist folgende:

Wir sind endlich soweit unseren Verein im Vereinsregister eintragen zu lassen (mit dem Finanzamt ist auch alles geklärt, der Notar hat den Vorstand beglaubigt, Satzung und alle Unterlagen sind vollständig).

Jetzt kam aber noch ein Brief vom Amtsgericht dass dem Antrag noch nicht stattgegeben werden könne und um eine "Anmeldung der allgemeinen Vertretungsregelung" innerhalb von 4 Wochen gebeten wird.
Die Regelungen der Satzung würden nur Ausenwirkung entfalten, wenn sie mit ins Register eingetragen würden.

Die betreffenden Paragraphen der Satzung sehen bei uns folgendermaßen aus:

§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden sowie dem
Schatzmeister.
(2) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
(3) Der Schatzmeister ist ermächtigt bargeldlosen Geldverkehr bis zu einem Gesamtvolumen von 1000€ eigenständig zu tätigen.
...

§ 9 Beschränkung der Vertretungsmacht
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum
Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 1000€ hinaus, insbesondere auch für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

Kann mir jemand sagen was daran problematisch fürs Amtsgericht sein könnte? Ist irgendwas nicht genau genug formuliert? Oder ist ne gesonderte Anmeldung einer Vertretungregelung grundsätzlich nötig? Und müssen wir jetzt unsere Satzung nochmal in ner Mitgliederversammlung ändern oder setzen wir jetzt einfach ein Schreiben auf nach dem Motto: Hiermit bitten wir um die Anmeldung einer allg. Vertretungsregelung?

Wäre super wenn jemand den Tipp für uns hätte!
Vielen Dank schonmal und Grüße!

Re: Vereinsanmeldung - Vertretungsregelung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.05.2013

Die Satzungsregelung ist zulässig. Das VR leht sie ja auch nicht ab, hat aber offensichtlich ein Problem damit, wie es die Vertretungsbeschränkung eintragen soll. Eigentlich könnte es dazu den Satzungstext nehmen. Offensichtlich will es aber eine Formulierungshilfe. Das hat der Notar wohl übersehen.