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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sepa Lastschrift
von: StueberMa ()
Datum: 23.05.2013

Die Bank hat uns empfohlen die betreffenden Mitglieder einzeln anzuschreiben und über die Umstellung zu informieren. Dies sind für uns viele. Nun hörte ich laut BGH Urteil ist dies keine Pflicht.
Reicht ein Hinweis in der Mitgliedszeitschrift?
Weiß da jemand genaueres?

Re: Sepa Lastschrift
von: Marina ()
Datum: 14.11.2013

Kennt sich da keiner aus?

Re: Sepa Lastschrift
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.11.2013

Grundsätzlich muss das bisherige Lastschriftmandat in ein SEPA-Mandat umgewandelt werden. Dazu ist das genannte Schreiben erforderlich. Andernfalls könnten die Mitglieder die Lastschriften widerrufen. Wenn das nicht zu erwarten ist, geht es auch ohne Anschreiben. Die Beitragspflicht besteht ja unabhängig von der Zahlweise.
Wie bisher wird auch künftig die Bank nicht prüfen, ob ein Lastschriftmandat besteht. Es geht also einzig um die Kosten der Lastschriftrückgabe.

Re: Sepa Lastschrift
von: Marina ()
Datum: 14.11.2013

Vielen Dank!

Re: Sepa Lastschrift
von: Claudia ()
Datum: 18.11.2013

Hallo,

also rein theoretisch, müsste jedes Mitglied einzeln informiert werden, da jedes Mitglied eine eigene Mandatsnummer kriegen muss, zusätzlich muss jedem Mitglied die Gläubiger-ID mitgeteilt werden.

Somit über eine Vereinszeitschrift nicht möglich...

Ob man dies tut oder nicht, ist Entscheidungssache..

Ich werde den Aufwand für meinen Verein in Kauf nehmen, dann bin ich aus allem raus ;-

Re: Sepa Lastschrift
von: kizushi ()
Datum: 13.01.2014

Ich hänge mich mal an diesen älteren Thread.

Ein Kassenwart zu mir:
"Ich informiere nicht, denn das schlimmste was uns passieren kann ist, dass ein paar einzelne Mitglieder die Abbuchungen der letzten maximal 13 Monate zurück gehen lassen. Wenn das einzelne machen bringt uns das als Verein nicht um, denn die Pflicht die Beiträge zu bezahlen besteht ja trotzdem gemäß Mitgliedsantrag."

Fand ich dann etwas arg pragmatisch. Was meint Ihr?

Re: Sepa Lastschrift
von: ugoetze ()
Datum: 19.01.2014

Aber diese Vorgehensweise ist völlig ausreichend.

Der von den Banken propagierte Aufwand ist hirnrissig.

Im Verwendungstext der ersten SEPA-Lastschrift stehen alle erforderlichen Informationen für den Zahlungspflichtigen.