Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Lohnprogramm und Ehrenamtspauschale
von: EVRA ()
Datum: 21.05.2013

Hallo an die lieben Helfer,
in einem Kleingartenverein werden für verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten (Wartung Elektro- und Wasseranlagen, Seminare, Pflege der Gemeinschaftsanlagen, Verwaltung und Buchhaltung ...) Aufwandsentschädigungen gezahlt, die zum Teil die jährliche Höchstgrenze für die Ehrenamtspauschale nach § 3.26 übersteigen. Die Zahlungen sollen über ein Lohnbuchhaltungsprogramm abgerechnet werden. Nun meine Frage: Gibt es für die sv- und steuerfreien Pauschalen eine extra Lohnart und wenn ja, welche? Oder werden die Ehrenamtspauschalen gar nicht über das Lohnprogramm erfaßt und wenn ja, auf welches Konto (SKR 049) werden sie dann gebucht?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte - Danke im Voraus
Evra

Re: Lohnprogramm und Ehrenamtspauschale
von: EVRA ()
Datum: 06.05.2014

Kann mir jemand bei der unten aufgeführten Frage helfen?
Danke im Voraus!
EVRA

EVRA schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo an die lieben Helfer,
> in einem Kleingartenverein werden für verschiedene
> ehrenamtliche Tätigkeiten (Wartung Elektro- und
> Wasseranlagen, Seminare, Pflege der
> Gemeinschaftsanlagen, Verwaltung und Buchhaltung
> ...) Aufwandsentschädigungen gezahlt, die zum Teil
> die jährliche Höchstgrenze für die
> Ehrenamtspauschale nach § 3.26 übersteigen. Die
> Zahlungen sollen über ein Lohnbuchhaltungsprogramm
> abgerechnet werden. Nun meine Frage: Gibt es für
> die sv- und steuerfreien Pauschalen eine extra
> Lohnart und wenn ja, welche? Oder werden die
> Ehrenamtspauschalen gar nicht über das
> Lohnprogramm erfaßt und wenn ja, auf welches Konto
> (SKR 049) werden sie dann gebucht?
> Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte - Danke
> im Voraus
> Evra

Re: Lohnprogramm und Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.05.2014

Der Freibetrag kann im Lohnprogramm wie ein Steuer- und Sozialversicherungsfreibetrag erfasst werden. Oder er wird gar nicht erfasst - also nur der steuer- und sozialversicherunspflichtige Teil wird gebucht.
Im SKR 49 werden die Vergütungen unter 2250ff. gebucht, also z.B. 2556 (Aushilfslöhne). Es sind ja Ausgabe des ideellen Bereichs.