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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Währungsumrechnungsdifferenz - Dringend
von: charlotte32 ()
Datum: 28.04.2013

Hallo,

ich bräuchte dringend einen guten Ratschlag. Folgendes:
Unser gemeinnütziger Verein ist im Ausland tätig, es gibt eine Kasse die in Dollar geführt wird.
Der Verein ist nur im idellen Bereich tätig.

Normalerweise werden ja Währungsumrechnungsdifferenzen auf "Erträge/Aufwendungen aus Umrechnung "oder "sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge" gebucht.

Aber wo buche ich die Umrechnungsdifferenzen bei dem SKR49 hin? Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträge" laufen ja unter der Kontenklasse 8, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Über eine Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar.

Re: Währungsumrechnungsdifferenz - Dringend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.04.2013

Entsprechende Konten gibt es auch im ideellen Bereich:.
2400 Sonstige Einnahmen ideeller Bereich
2900 Sonstige Kosten ideeller Bereich

Re: Währungsumrechnungsdifferenz - Dringend
von: charlotte32 ()
Datum: 01.05.2013

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. So hatte ich mir das schon gedacht. Allerdings habe ich schon die Mittelverwendung über "sonstige Kosten" laufen. Es würden also die Umrechnungsdifferenz und die Mittelverwendung über das Konto laufen, was ich bei der EÜR ziemlich unübersichtlich finde.

Frage A)
Wäre es in Ordnung, wenn ich beides über die "sonstigen Kosten ideeller Bereich" laufen lassen würde? Oder könnte sich das Finanzamt daran stören?

Frage B)
Oder wäre es besser ein Konto "Mittelverwendung" und ein Konto "Erträge aus Währungsumrechnungsdifferenz" und "Aufwand aus Währungsumrechnungsdifferenz" einzurichten?
Ich habe mir nun den SKR49 angeschaut und bin mir einfach nicht schlüssig, welche Konten ich dafür nehmen kann - sprich umbenennen kann. Ich gehe mal davon aus, dass man das nicht machen soll wie man grad lustig ist.

Ganz vielen lieben Dank für die Antwort.



Edited 2 time(s). Last edit at 01.05.2013 by charlotte32.

Re: Währungsumrechnungsdifferenz - Dringend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2013

Beides über ein Aufwandskonto laufen zu lassen, würden gegen das Saldierungsverbot verstoßen. Korrekt wäre also, Einahmen und Ausgaben getrennt zu buchen.