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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
AfA im kleinen Verein
von: Hermann ()
Datum: 16.04.2013

Muss ein kleiner Verein (EÜR, kein Zweckbetrieb, kein wirtschaftl. Geschäftsbetrieb), der eine Anschaffung von 1.000.- € tätigt diese über den Bereich Vermögensverwaltung mit jährlicher AfA verwalten, oder kann die Investition (im idellen Bereich) als Ausgabe gebucht werden und die Anschaffung in einem separaten Anlagenverzeichnis (ohne AfA) dokumentiert werden?
(Hintergrund: Herr Götze sagte in einem Vortrag 2.2013, dass die Vermögensaufstellung eines kleinen Vereines meist nur die Salden der Geldkonten umfasst. Das deutet für mich auf die einfache Lösung ohne AfA hin.)

Re: AfA im kleinen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.04.2013

Mangels steuerlicher Wirkung wäre eine Sofortabschreibung dem Finanzamt wohl egal. Buchhalterisch korrekt ist das nicht.
Die Afa ist auch nicht so kompliziert, dass das nicht machbar wäre.