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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Überschreiten der ÜL-Pauschale
von: vereiner ()
Datum: 26.03.2013

Hallo,
wenn ein ÜL in der Jahressumme mehr erhalten hat als die Ül-Pauschale, muss der Verein dann tätig werden wegen Steuern, Sozialabgaben o.Ä.? Oder ist das einzig und allein Sache des betreffenden ÜL, die Mehrbezüge bei seiner Steuererklärung mit anzugeben?
Danke für Antworten,
vereiner

Re: Überschreiten der ÜL-Pauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2013

Das hängt von der Art des Arbeitsverhältnisses ab. Ist der Übungsleiter abhängig beschäftigt, ist der Verein als Arbeitgeber in der Pflicht. Anders bei einer selbstständigen Tätigkeit.
Die Faustregel lautet aber: Meist liegt eine abhängige Beschäftigung vor. In der Regel sind nämlich die Voraussetzungen dafür erfüllt:
1. die Einbindung in die betriebliche Organisation
2. eine Weisungsbefugnis durch den Verein