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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geldzuwendungen an wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: utamaba ()
Datum: 22.03.2013

Wir betreiben in unserem Verein ein Cafe/Bar. Häufig kommt es vor, dass uns Leute mehr Geld geben, als wir verlangen, und wir haben auch ein Trinkgeldschweinchen auf dem Tresen stehen.
Seit diesem Jahr sind wir nun jedoch Umsatzsteuerpflichtig und uns stellt sich die Frage, wie dieses Geld zu handhaben ist. Denn wir wollen es natürlich als normale Einnahme erfassen, denn dann müssten wir ja 19% darauf abführen. Das Geld fließt in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ist demnach also nicht wirklich ein Trinkgeld, denn das würde ja an die Helfer gehen. Und da es den WG betrifft ist es ja auch keine Spende.
Gibt es dafür irgendeine Lösung, durch die wir dieses Geld nicht versteuern müssen?

LG von uta von Die Basis e.V. Mainz

Re: Geldzuwendungen an wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.03.2013

Wenn über den vereinbarten Preis hinaus freiwillige Zahlungen geleistet werden, kann das sehr wohl eine Spende sein. Das gilt auch für Trinkgelder im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Da Trinkgelder aber eigentlich an die Mitarbeiter gehen, lässt sich das Problem auf andere Weise lösen: Beim Mitarbeiter sind die Trinkgelder steuerfreie Einnahmen, die kann er dann an den Verein spenden.
Eine Spendenbescheingung dürfte aber nur ausgestellt werden, wenn es keine Vorgabe zur Überlassung der Trinkgelder an den Verein gibt; der Mitarbeiter sie also ebensogut behalten kann.