Geldzuwendungen an wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: utamaba ()
Datum: 22.03.2013
Wir betreiben in unserem Verein ein Cafe/Bar. Häufig kommt es vor, dass uns Leute mehr Geld geben, als wir verlangen, und wir haben auch ein Trinkgeldschweinchen auf dem Tresen stehen.
Seit diesem Jahr sind wir nun jedoch Umsatzsteuerpflichtig und uns stellt sich die Frage, wie dieses Geld zu handhaben ist. Denn wir wollen es natürlich als normale Einnahme erfassen, denn dann müssten wir ja 19% darauf abführen. Das Geld fließt in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ist demnach also nicht wirklich ein Trinkgeld, denn das würde ja an die Helfer gehen. Und da es den WG betrifft ist es ja auch keine Spende.
Gibt es dafür irgendeine Lösung, durch die wir dieses Geld nicht versteuern müssen?
LG von uta von Die Basis e.V. Mainz