Umgang mit Barspenden
von: Gerd T ()
Datum: 03.03.2013
Hallo,
Bei den praktischen Auswirkungen einer geplanten Vereinsgründung beschäftigt uns folgende Frage:
Müssen bei einem gemeinnützigen Verein eingehende Barspenden immer über ein Vereinskonto laufen, oder besteht die Möglichkeit, diese in einer Kasse vorzuhalten und anschließend in bar oder direkt als "1:1 Barausgabe" (natürlich gegen eine Quittung) satzungsgemäß zu verwenden ?
Hintergrund: angenommen, ein Vorstand eines Tierschutzvereines zur Förderung u.a. eines Tierheimes sei gleichzeitig Betreiber dieses Tierheimes. Können Barspenden, die im Tierheim anfallen, dann über den Verein laufen (wg. Spendenquittung), und praktisch gesehen trotzdem direkt in die Tierheimkasse fliessen (Barspende mit anschließender Barausgabe), oder müssen diese Spenden vom Vorstand, der die Barspende angenommen hat, zuerst auf das Vereinskonto übergewiesen werden, und dann anschließend von dort dem Tierheim überwiesen werden ?