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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umgang mit Barspenden
von: Gerd T ()
Datum: 03.03.2013

Hallo,

Bei den praktischen Auswirkungen einer geplanten Vereinsgründung beschäftigt uns folgende Frage:

Müssen bei einem gemeinnützigen Verein eingehende Barspenden immer über ein Vereinskonto laufen, oder besteht die Möglichkeit, diese in einer Kasse vorzuhalten und anschließend in bar oder direkt als "1:1 Barausgabe" (natürlich gegen eine Quittung) satzungsgemäß zu verwenden ?

Hintergrund: angenommen, ein Vorstand eines Tierschutzvereines zur Förderung u.a. eines Tierheimes sei gleichzeitig Betreiber dieses Tierheimes. Können Barspenden, die im Tierheim anfallen, dann über den Verein laufen (wg. Spendenquittung), und praktisch gesehen trotzdem direkt in die Tierheimkasse fliessen (Barspende mit anschließender Barausgabe), oder müssen diese Spenden vom Vorstand, der die Barspende angenommen hat, zuerst auf das Vereinskonto übergewiesen werden, und dann anschließend von dort dem Tierheim überwiesen werden ?

Re: Umgang mit Barspenden
von: Gerd T ()
Datum: 04.03.2013

(solange niemand geantwortet hat, schnell noch eine Erweiterung der Frage ;) :

... oder ist es sogar möglich, in obigem Fall nur eine Spendenquittung auszustellen, und die "durchlaufenden" Posten gar nicht in die Buchhaltung des Vereins zu übernehmen ?

Re: Umgang mit Barspenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2013

Spenden können auch bar eingenommen werden und die Barbeträge dann (zweckgebunden) bar ausgegegen werden.
Duchlaufende Posten sind das nicht. Buchhalterisch gilt das Saldierungsverbot: Spenden als Einnahmen und die entsprechenden Barausgaben müssen getrennt erfasst werden.
Außerdem gäbe es sonst ein Problem mit dem Mittelverwendungsnachweis.

Re: Umgang mit Barspenden
von: Gerd T ()
Datum: 06.03.2013

Danke für die Antwort ! Genau das hat mir mein Gefühl auch gesagt; diese klare Bestätigung hilft mir weiter.