Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Personalüberlassung
von: Edith ()
Datum: 11.02.2013

Kann ein Verein steuerunschädlich Personal für eine g.GmbH arbeiten lassen, deren Gesellschafter er gleichzeitig ist. Das Personal bleibt beim Verein angestellt.

Re: Personalüberlassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.02.2013

Wenn beide Organisationen gemeinnützig sind, ist das unschädlich für die Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 3 Abgabenordnung).
Wenn die Personalüberlassung entgeltlich erfolgt, ist das aber ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - mit alle steuerlichen Folgen.

Re: Personalüberlassung
von: ugoetze ()
Datum: 12.02.2013

Es ist darauf zu achten, dass neben der Personalüberlassung auch weiterhin überwiegend die eigenen Satzungszwecke verfolgt werden. Ansonsten könnte das Finanzamt aus diesem Grund die Gemeinnützigkeit aberkennen