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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Dürfen Lehrer in der Mensa essen?
von: nnidia ()
Datum: 18.01.2013

Hallo,

an einer Schule soll eine Mensa eabliert werden, die die Grundversorgung von Schülerinnen und Schülern mit Speisen und Getränken sicher stellt. Das soll über einen gemeinnützigen Förderverein laufen. Jetzt liegt die Betonung immer auf Schülerinnen und Schüler. Mal angenommen Lehrer würden in der Mensa essen wollen, könnte der Verein dadurch seine Gemeinnützigkeit verlieren?

Wie sieht es aus, wenn ein Lehrer seinen Abschied in der Mensa geben wollte?

Vielen Dank für Antworten.
Gruß nnidia

Re: Dürfen Lehrer in der Mensa essen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.01.2013

Die Gemeinnützgkeit geht dadurch nicht verloren. Der Verkauf an die Lehrer ist sogar ebenfalls steuerbegünstigt: Die Schülermensa ist ein Zweckbetrieb nach § 66 Abgabenordnung, wenn die Leistungen zu mindestens zwei Drittel den Schülern zugute kommen.
Auch der Verkauf an Lehrer ist begünstigt, wenn er zu gleichen Konditionen erfolgt.

Allenfalls umsatzsteuerlich wäre hier ein Unterschied: Die Leistungen an Lehrer sind nicht nach § 4. Nr. 18 UStG steuerfrei, sondern mit 7% zu besteuern. Da dürfte aber ohne Bedeutung sein, weil für die Umsätze mit Lehrern die Kleinunternehmergrenze greifen wird. Dann bleiben sie steuerfrei.

Wird die Schülermensa vom Schulträger oder einem anderen Träger, der die Schüler auch pädagogisch betreut, geführt, sind die Umsätze nach § 4. Nr. 23 UStG steuerfrei. Das gilt auch für Lehrer und anderes pädagogisches Betreuungspersonal.