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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsentschädigung
von: Jänchen ()
Datum: 14.01.2013

Sehr geehrte Herren,

wenn ein Verein an Amateuerspieler eine pauschalierte Aufwandsentschädigung auszahlt (249,99 pro Monat bzw. 358/Monat werden nicht überschritten), müssen die einzelnen Aufwendungen von den Sportlern nachgewiesen werden ? Zudem habe ich noch die Frage ob die Entschädigungen an Sportlern wie bei einem Übungsleiter eine Erklärung unterschreiben müssen (für das Finanzamt).
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Freundliche Grüsse

Re: Aufwandsentschädigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.01.2013

Pauschalierte Zahlungen in dieser Höhe wären nicht steuer- und sozialversicherungsfrei. Es müssen also Einzelnachweise vorgelegt werden (z.B. über Fahrtkosten, Sportkleidung usf.)
Die Erklärung bei Übungsleitern bezieht sich (vermute ich) auf die Nutzung des Freibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG. Das gilt für Sportler nicht.



Edited 1 time(s). Last edit at 16.01.2013 by pfeffer.

Re: Aufwandsentschädigung
von: Jänchen ()
Datum: 14.01.2013

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Sache hätte ich noch. Wenn der oben genannte Betrag nicht pro Monat sondern pro Jahr ist, muss hier trotzdem ein Einzelnachweise geführt werden oder ist der mtl. so gering das hier eine vereinfachung gilt (sv-frei)?
Vielen Dank.

Re: Aufwandsentschädigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.01.2013

Die einzige Grenze ,die hier pauschal zu einer Steuerfreiheit führt, sind die 256 Euro des § 22 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ("sonstige Einkünfte" ).
Auch eine geringfügig über die "Selbstkosten" hinausgehende Erstattung ist nicht als Überschusserzielungsabsicht zu werten. Zur Vereinfachung geht die Finanzverwaltung davon aus, dass Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Tätigkeiten, der über die steuerlich als Werbungskosten/Betriebsausgaben hinausgehenden Beträge geleistet wird, nur dann zu steuerpflichtigen Einkünften führt, wenn er im Kalenderjahr den Betrag von 256 Euro erreicht.