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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende bzw. Ausgleich erhalten
von: juma ()
Datum: 02.01.2013

Servus,

ich habe als 1. Vorsitzender eines Vereines einen Brief eines ehemaligen Mitarbeiters unserer Vereinsgaststätte erhalten.

Kurzum, der Schreiber hat zum Glauben gefunden und möchte seine Sünden reinwaschen, die da lauten, dass er in seiner Zeit der Anstellung im Jahre 2008 widerrechtlich Getränke und Speisen konsumiert hat (nach eigener Einlassung). Dies wurde hingegen damals gar nicht bemerkt und wäre auch gar nicht verfolgt worden.
Jetzt hat der gute Mann aber 200,- EUR als Wiedergutmachung in das Kuvert gesteckt, sozusagen als Ausgleich.

Wir führen zwei Konten: einmal das Vereinskonto, wo ja im Normalfall auch Spenden reingehen und zum zweiten das Geschäftskonto, mit dem der Gaststättenbetrieb sichergestellt wird.

Welchem Konto führe ich denn nun diese "Spende" zu?

Re: Spende bzw. Ausgleich erhalten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2013

Eigentlich handelt es sich hier um eine Vergütung für die konsumierten Speisen. Korrekterweise müsste man es also als Einnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes verbuchen.
Einfachheitshalber würde ich es aber als Spende ohne Zuwendungsbestätigung verbuchen. Hier wird es wohl kaum zu Nachprüfungen kommen. Eine Spendenbescheinigung sollte aber auf keinen Fall ausgestellt werden.