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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckgebundene Spende erhalten
von: Markus ()
Datum: 02.01.2013

Hallo,
wir (Chor, als geminnützig anerkannt) hatten im Frühjahr ein Konzert (Chor und Orchester) und hatten dafür bei Firmen und Banken um finazielle Unterstützung angefragt. Von einer Ortsansässigen Bank haben wir einen Betrag erhalten und dafür auf dem Programmheft neben vielen anderen Förderern ein kleines Logo angedruckt.
Letztendlich wurde der Betrag in der Gesamrabrechnung lediglich als Einnahme verbucht, es wurden damit also im Prinzip Gagen, Raummiete etc. bezahlt.

Nun habe ich einen Vordruck für eine Zuwendungsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass die Spende Zweckgebunden ist, der Zweck soll angegeben werden.
Welchen Zweck müsste ich hier sonnvoller Weise eintragen (mit möglichst weitreichendem Zweck)?

Re: Zweckgebundene Spende erhalten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2013

Auf der Spendenbescheinigung wird nur der allgemeine (satzungsmäßige) Verwendungszweck angegeben. Eine besondere Zweckbindung des Spenders wird hier nicht eingetragen.
Ich habe aber Bedenken, ob hier tatsächlich eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden darf, weil eine Gegenleistung vorliegt, bzw. die Spende nicht "fremdnützig" erfolgte.
Nach der neueren bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung kann die Zahlung aber als steuerfreie Einnahme des ideellen Bereiches verbucht werden und der Zuwendungsgeber statt einer Spendenbescheinigung eine Rechnung erhalten.