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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuschuss zu Faschingsuniform durch Faschingsverein
von: Blasmusiker ()
Datum: 26.11.2012

Wir sind ein gemeinnütziger Musikverein und aufgrund der jährlichen Veranstaltungsumsätze umsatzsteuerpflichtig. In manchen Jahren bezahlen wir auch Körperschafts- u. Gewerbesteuer.

Neben der ganzjährigen Uniform beschaffen wir uns nun für Fasching eine neue Faschingsuniform, da die bisherige Faschingsuniform in die Jahre gekommen ist. Die Uniform benötigen wir für jährlich 3-4 Faschingsumzüge, bei welchen wir stets den örtlichen Faschingsverein musikalisch begleiten. Der Faschingsverein wird die Anschaffung daher mit ca. 60 % der Anschaffungskosten (in Raten über mehrere Jahre) bezuschussen, die Uniform gehört aber dem Musikverein.

Nun meine Fragen:
1.) Kann die Vorsteuer vom Uniformenlieferanten sofort steuerlich abgesetzt werden wie bei der "normalen" Uniform (dort sind anteilig ca. 65 % für Zweckbetrieb ansetzbar) auch?
2.) Kann der Zuschuss des Faschingsvereins ohne Umsatzsteuer gehalten bzw. verbucht werden?
3.) Kann dieser Zuschuss behandelt werden wie z.B. ein öffentlicher Zuschuss der Gemeinde?

Wäre super, wenn mir da jemand helfen kann. Danke im voraus.

Re: Zuschuss zu Faschingsuniform durch Faschingsverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.12.2012

Die Uniform sollte als geringwertiges Wirtschaftsgut (bis 410 Euro) sofot absetzbar sein.

Umsatzsteuerfrei (kein Entgelt) wäre der Zuschuss des Faschingsvereins, wenn kein Leistungstausch vorliegt. Das könnte aber unterstellt werden, weil die Uniformen speziell für den Faschingsverein genutzt werden. Gibt es konkrete Vereinbarungen mit dem Faschingsverein?