Nutzung von vereinseigenen Einrichtungen durch die Mitglieder
von: Harald Gruber ()
Datum: 22.11.2012
Hallo,
wir wollen einen Verein gründen, der (zu sehr günstigen Konditionen) ein Seminarhaus anmietet, um dort als eine Art Akademie Seminare zu gemeinnützigen Themen (Bildung, Umweltschutz, Völkerverständigung etc.) zu veranstalten. Das Haus hat (einfache) Unterkunftsmöglichkeiten, gekocht werden soll gemeinschaftlich.
Das Ganze soll so ablaufen, dass das Haus nur von Mitgliedern genutzt werden kann (wir wollen ja kein öffentliches Hotel machen) - im Prinzip ähnlich wie bei einer Turnhalle, die dem Sportverein gehört und wo nur die Mitglieder Gymnastik machen können.
Die Idee:
- KursleiterInnen müssen höhere Beiträge zahlen ("Premium-Mitglied"), dann können sie das Haus (z.B. 3 x im Jahr) für entsprechende von ihnen angebotene Kurse nutzen.
- Wer einen Kurs besuchen will, muss vorher "normales Mitglied" werden (darin enthalten: Generelles Recht auf Nutzung des Hauses samt Garten für einen geringen Mitgliedsbeitrag). Die eigentlichen Kursgebühren müssten dann jeweils direkt an die KursleiterInnen bezahlt werden.
Unsere Fragen:
- Geht so etwas überhaupt als gemeinnütziger Verein?
- Wenn ja: Gibt es hierzu Musterformulierungen in Mustersatzungen ("Rechte der Mitglieder") ?
- Wenn nein: Denken wir vielleicht viel zu kompliziert und unser Anliegen wäre anders viel einfacher zu lösen?
Danke für profesionell-kreative Hinweise!