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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wahlen Vorstand
von: Sabine ()
Datum: 20.11.2012

hat zwar nicht mit dem Thema buchhaltung zu tun, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen: Wenn in der Satzung nichts geregelt ist, sind Vorstandswahlen dann generell geheim? Muss dann immer erst die Frage gestellte werden, wie die Wahl abzuhalten ist? Und ist es ein Grund, die Wahl anzufechten, wenn dies nicht stattgefunden hat? Vielen DAnk für die Hilfe. Sabine

Re: Wahlen Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.11.2012

Wenn die Satzung nichts regelt, kann zunächst der Wahlleiter das Verfahren festlegen. Einen Anspruch auf geheime Abstimmung gibt es nicht und deswegen ist das auch kein Anfechtungsgrund.
Auf den Vorschlag eines Mitglieds eine gheime Wahl durchzuführen, sollte der Wahlleiter aber regelmäßig um Abstimmung bitten. Dann entscheidet die Versammlung verbindlich mit einfacher Mehrheit.
Aber wie gesagt, wenn das Wahlverfahren nicht gegen die Satzung verstößt und die allgemeinen Vorgaben eingehalten werden, ist es rechtens.