Re: Buchung eines gesponserten Trikotsatzes
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.11.2012
In aller Regel muss man hier von einer Werbeleistung ausgehen, also von einem Leistungstausch zwischen Sponsor und Verein. Dabei darf man wohl unterlegen, dass die Werbeleistungen nicht mehr wert ist als der Sachwert der Trikots.
Dann wäre das so zu buchen: Die Trikotüberlassung mit den Rechnungbetrag als Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Werbung in Eigenregie". Die Trikots werden auf das entsprechenden Aufwandskonto Sportkleidung gebucht. Da man bei üblichen Fibu-Progrmamen nicht Aufwand gegen Ertrag buchen kann, muss ein Verrechungkonto dazwischen geschaltet werden.
Bei Umsatzsteuerpflicht: Die Einnahme (Wert der Trikots) muss mit 19% versteuert werden. Die Aufwendungen (Sportkleidung) werden dagegen keine Vorsteuerabzug erlauben, weil sie nicht in einen umsatzsteuerpflichtigen Bereich (Jugendsport) fallen.