Re: Diebstahl der Barkasse
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.11.2012
Zu buchen wäre der endgültige Verlust auf eine Konto "sonstige Aufwendungen" o.ä.
In jedem Fall sollte aber Strafanzeige erstattet werden, damit ein (polizeilicher) Nachweis über den Verlust vorliegt (das gilt besonders für gemeinnüzige Vereine) und keine Schadensersatzforderungen an den Vorstand gestellt werden können.