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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausflug
von: jule ()
Datum: 22.10.2012

Hallo,

wir sind ein e.V. und unsere Mitglieder sind Kinder. Es geht um einen Ausflug.
Unser Verein hat einen Bus gemietet , und den Eintritt im Wert von Euro 10,00 pro Person in einen Freizeitpark übernommen. Mit den Kindern zusammen sind auch die Eltern mitgekommen. Jede Familie musste noch eine Beteligung für den Eintritt bezahlen.
Kosten für Bus betragen 695,00 EUR, insgesamt sind 72 Personen mitgefahren, 37 Kinder und 35 Eltern, pro Person 9,65
Wie verteile ich die Kosten? Wenn ich zwei Erwachsene und ein Kind, das bei uns Mitglied ist, habe.
Gehört nur der Anteil für die Kinder zum Bereich Mitgliedspflege und Anteil für die Eltern??
Vielen Dank für die Antwort

Re: Ausflug
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.11.2012

Zunächst wäre die Frage, ob die Kostenübernahme für die Kinder überhaupt unter die Mitgliederpflege fällt oder nicht vielmehr in den Bereich der Satzungstätigkeit (Was ist Satzungszweck?).
Da die 40-Euro-Grenze bei weitem nicht überschritten wird, kann der Restbetrag ja ausschließlich den Kindern zugeordnet werden. Alles andere wäre unnötig kompliziert (wenn auch vielleicht steuerlich korrekter)