Re: "Aufwandsentschädigung" auch für Vereine?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.10.2012
Die Aktivitäten sind zweckbezogen. Ich hätte deswegen keine Bedenken, sie dem steuerfreien Zweckbetrieb zuzuordenen.
Dann spielt es keine Rolle, ob ein Aufwandsersatz (Nachweis der Aufwendungen) oder eine Vergütung vorliegt.
Umsatzsteuerlich bleibet das Ganze vermutlich wegen Unterschreitung der Kleinunternehmgrenze außer Ansatz, soweit nicht eine Befreiung nach § 4 Nr. 25 Umsatzsteuergesetz greift.