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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
"Aufwandsentschädigung" auch für Vereine?
von: SchmidtSab ()
Datum: 05.10.2012

Unser gem. Verein wurde um Mithilfe bei einem Stadtteilfest gebeten. Wir haben Kinder geschminkt und Buttons mit ihnen hergestellt. Einnahmen hatten wir keine. Nun gibt es die Möglichkeit, dass wir vom Veranstalter eine Unkostenvergütung (ca. 120,00 €) erhalten können. Wie muss die "Rechnung" in diesem Fall aussehen? Handelt es sich bei dieser Aktivität bereits um eine Unternehmertätigkeit oder lediglich um eine pauschale Aufwandsentschädigung. Können wir als gem. Verein überhaupt eine pauschale Aufwandsentschädigung fordern? Sind die Einnahmen dem ideelen Bereich zuzuordnen (Wir sind eine Kinder- und Jugendeinrichtung)?
Viele Grüße
Sabine

Re: "Aufwandsentschädigung" auch für Vereine?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.10.2012

Die Aktivitäten sind zweckbezogen. Ich hätte deswegen keine Bedenken, sie dem steuerfreien Zweckbetrieb zuzuordenen.
Dann spielt es keine Rolle, ob ein Aufwandsersatz (Nachweis der Aufwendungen) oder eine Vergütung vorliegt.
Umsatzsteuerlich bleibet das Ganze vermutlich wegen Unterschreitung der Kleinunternehmgrenze außer Ansatz, soweit nicht eine Befreiung nach § 4 Nr. 25 Umsatzsteuergesetz greift.

Re: "Aufwandsentschädigung" auch für Vereine?
von: SchmidtSab ()
Datum: 05.10.2012

Muss dann die "Rechnung" alle Pflichtangaben beinhalten oder genügt ein formloses Schreiben (z. B.: Für unsere Mithilfe beim Stadtteilfest bitten wir um Überweisung einer Vergütung in Höhe von......)?
Welcher Zweckbetrieb greift in diesem Fall? - Kulturelle Veranstaltung?

Re: "Aufwandsentschädigung" auch für Vereine?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.10.2012

Ich denke, dass ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechnungsgegenstand müsste entsprechend lauten.