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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuernachzahlungen im Mehrspartenverein
von: Horst23 ()
Datum: 27.09.2012

Bisher wurden die Steuern immer vom Hauptverein bezahlt.
Ende 2011 entschied dann der Hauptverein dass für ab 2010 die Steuern von den einzelnen Abteilungen gezahlt werden soll.
Der Hauptverein stützt auf den folgenden Abschnitt der Satzung.


Die Fachabteilungen regeln ihre Angelegenheiten – soweit sie nach der
Bestimmung dieser Satzung nicht der Zustimmung des geschäftsführenden
Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes bedürfen – in eigener
Verantwortung. Insbesondere verwalten die Abteilungen ihre Kassen
selbständig unter voller Verantwortung der jeweiligen Abteilungsvorstände.
Die Abteilungsleiter und ihre Kassenverwalter berichten halbjährlich auf
Verlangen des geschäftsführenden Vorstandes über ihre Abteilungen und
deren Finanzlage.

Weitere Regelungen gibt es nicht...
Hat der Hauptverein Recht.....

Re: Steuernachzahlungen im Mehrspartenverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.09.2012

Ich frage mich, wie das gehen sollt. Steuerpflichtiger ist ja der Gesamtverein, nicht die jeweilige Abteilung.
Sie kann also keine Steuererkärungen abgeben. Das wäre auch unsinnig, weil sich die steuerliche Belastung erst aus der Zusammenstellung aller Bereiche ergibt.
Es könnte also allenfalls denkbar sein, dass die Abteilungen Steuerrückstellungen bilden, die dann an den Gesamtverein gezahlt werden.
Als Gesamtvorstand eines Vereins, dessen Abteilungen eine so weitgehende Finanzhoheit haben, würde ich aber schon aus Haftungsgründen graue Haare kriegen.

Re: Steuernachzahlungen im Mehrspartenverein
von: horst23 ()
Datum: 28.09.2012

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, wir sollen die Zahlungen nicht ans Finanzamt zahlen, sondern an den Hauptverein zahlen...mir ging es darum ob man unserer Abteilung aufgrund der Satzung
die Steuerlast von unserer Abteilung aufdrücken kann oder nicht,
oder ob der Hauptverein das mit den Steuernachzahlungen seperat regeln sollte....

Re: Steuernachzahlungen im Mehrspartenverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.09.2012

Die Satzungsregelung klärt ja nicht, unter welchen Voraussetzungen Gelder an den Hauptverein gezahlt werden. Wenn die Abteilung rechtlich nicht eigenständig ist, hat sie kein eigenes Vermögen. Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung. Mehr als eine Budgethoheit kann die Regelung also nicht bedeuten.
Grundsätzlich kann und muss der Verein in die Finanzen der Abteilung eingreifen.
Solche Satzungsregelungen sind deswegen problematisch. Ich kann daraus jedenfalls nicht ablesen, dass die Abteilung über ihr Vermögen frei verfügen kann.