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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 23.09.2012

Unser Verein ( Mehrsparten ) will jetzt die Steuern auf die einzelnen Abteilung umlegen. Ich habe mir die Buchungen etwas genauer angeschaut und da habe ich gesehen dass die Aufwendungen für Trainingslager und Sportbekleidung im ideelen Bereich gebucht wurden.
Ich bin der Meinung dass diese Aufwendungen in den Zweckbetrieb gehören und dass wir somit die Vorsteuern geltend machen können.!
Die Buchhaltung wird von einem Steuerbüro gebucht !

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: ugoetze ()
Datum: 23.09.2012

Vorsteuern können abgezogen werden, wenn die belasteten Aufwendungen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen im Zusammenhang stehen.

Der "Zweckbetrieb" ist kein Maßstab, da bspw. Teilnehmergebühren im Sport umsatzsteuerfrei sind und folgerichtig Vorsteuern zu sportlichen Veranstaltungen nicht abgezogen werden können.

Kosten für das Trainingslager und für Sportkleidung werden regelmäßig aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Somit können auch die Vorsteuern aus diesen Aufwendungen nicht verrechnet werden.

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 24.09.2012

also die Eintrittsgelder unterliegen der Umsatzsteuer...das Trainingslager und die Sportbekleidung wird aus den Erlösen von den Werbeeinnahmen finanziert, da wir lediglich vom Hauptverein nur einen relativ geringen Beitrag von den Mitgliedsbeiträgen bekommen.
Unsere Abteilung muss sich im Grunde selbst finanzieren, und das geht halt nur über dei Werbeeinnahmen..

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: ugoetze ()
Datum: 24.09.2012

Inwieweit Vorsteuern aus Aufwendungen mit umsatzsteuerpflichtigen Erlösen im Zusammenhang stehen, muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft und gewürdigt werden.

Seit dem 2.1.2012 sehen die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vor, dass Trainingsaufwendungen in Sportvereinen primär aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden (Recht auf Sport aus der Mitgliedschaft). Soweit sekundär im Rahmen von Wettkampfspielen Eintrittsgelder umsatzsteuerpflichtig vereinnahmt werden, führen diese Erlöse nicht zu einem "nachträglichen" Abzug der Vorsteuern des Aufwendungen im Mitgliederbereich.

Anders ist selbstverständlich die Sichtweise, wenn die Sportmannschaft aus bezahlten Sportlern besteht und das Recht der Sportausübung aus der Mitgliedschaft nachrangig ist.

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 04.10.2012

Der Zweckbetrieb dient doch zur Erfüllung des Satzungszweckes gegen Entgelt.
Da wir die Eintrittsgelder aus den Fußballspielen auch Umsatzsteuerlich versteuern, können wir auch die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Einnahmen stehenden Kosten( Trainingsbetrieb usw, ) die Vorsteuern geltend machen.
Wiewollen ja nicht die Trainingskosten mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verrechnen...

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: ugoetze ()
Datum: 06.10.2012

Der gemeinnützigkeitsrechtliche Begriff des "Zweckbetriebs" ist nicht gleich zu setzen mit dem umsatzsteuerrechtlichen Begrif "unternehmerischer Bereich" und dem "steuerpflichtigen Bereich".

Der Mitgliederbereich ist umsatzsteuerrechtlich kein unternehmerischer Bereich. Die Kosten des Trainings stehen nicht unmittelbar im Zuammenhang mit der Erzielung von umsatzsteuerpflichtigen Erlösen (Eintrittsgeldern) sondern primär im Zusammenhang mit dem nichtunternehmerischen Bereich des Vereins.

Die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses beruht auf mehreren BFH-Urteilen ("Sphären-Theorie", wonach Aufwendungen sowohl dem unternehmerischen Bereich als auch dem nicht-unternehmerischen Bereich des Vereins zuzuordnen sind.

Hier ist bei den Vereinen ein Umdenken angesagt!

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 07.10.2012

wenn wir Trikots usw. für die "Alten Herren" oder für die Jugend kaufen würden, geb ich Ihnen ja recht, aber wenn wir Trikots für die 1. und 2. Mannschaft kaufen ( bei diesen Spielen wird ja auch Eintritt genommen ) sehe ich das anders.

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: ugoetze ()
Datum: 08.10.2012

Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 2.1.2012:
zu UStAE 2.1: „(1a) 1Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. 2Diese Tätigkeiten umfassen die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im engeren Sinne (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i.e.S.) und die unternehmensfremden Tätigkeiten. 3Als unternehmensfremde Tätigkeiten gelten Entnahmen für den privaten Bedarf des Unternehmers als natürliche Person, für den privaten Bedarf seines Personals oder für private Zwecke des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteile vom 3. 3. 2011, V R 23/10,
und vom 12. 1. 2011, XI R 9/08,). 4Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i.e.S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z.B.:
- unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken
verfolgt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. 5. 2010, V R 29/09, BStBl II S. 885),
- hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts (vgl.
BFH-Urteil vom 3. 3. 2011, V R 23/10, ),
- bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen
Beteiligungen (vgl. Abs. 2 bis 4).“

Somit Änderung der Rechtsprechung, die von der Finanzverwaltung in dem von mir aufgezeigten Sinne ab 2012 (Übergangsfrist für Altfälle bis 31.12.2012) angewendet wird.

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 08.10.2012

Wir sind hier nur ein kleiner Verein und keine große Gesellschaft, trotz der vielen Urteile, die meiner Meinung hier nicht zutreffen, bin ich andere Meinung...
In einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. 18.05.2001 - 3 K 1501/97 wurden sogar die Aufwendungen für neu gebaute Duschen dem Zweckbetrieb zugeordnet ( anteilig der Nutzung auf die 1. Mannschaft )

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: ugoetze ()
Datum: 08.10.2012

Nochmal: Der gemeinnützigkeitsrechtliche Begriff des Zweckbetriebs ist nicht identisch mit dem umsatzsteuerlichen unternehmerischen Bereich.
... und FG-Urteile gibt es viele.
....und warum fragen Sie hier im Forum, wenn Sie schon alles wissen? Dann hätte ich mir die Arbeit, Antworten zu formulieren, sparen können

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 08.10.2012

...ich bin für jeden Hinweis dankbar...
nur dann sagen sie mir dochmal einen Kosten bereich der in den Zweckbetrieb entfällt..

vielleicht meinen wir auch nicht das gleiche

Re: Kosten Zweckbetrieb Fußballabteilung
von: horst23 ()
Datum: 08.10.2012

Im Kontierungs ABC ( herausgegeben von Vereinskonwhow ) steht drinn:

Sportkleidung gehört zum ideellen Bereich, wenn mit den Sportveranstaltungen keine Erlöse erzielt werden; sondt zum Zweckbetrieb Sport oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Sport ( bei bezahlten Sportlern )