Re: Siegprämie
von: ugoetze ()
Datum: 18.09.2012
Grundsätzlich sind Zahlungen an Sportler zulässig, wenn damit nicht Vereinsaktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaftsrechte vergütet werden.
Zu beachten ist: Bei Zahlungen an einen Sportler von mehr als 400,00 Euro im Monatsdurchschnitt handelt es sich um einen "bezahlten Sportler" im Sinne von § 67a AO.
Unabhängig davon muss die Vergütung vom Empfänger versteuert werden, ggf. liegt ein Arbeitsverhältnis vor mit Vereinspflichten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Die Höhe und der Anlass von Zahlungen muss vor Beginn der Tätigkeit schriftlich vereinbart werden.