Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Siegprämie
von: Jänchen ()
Datum: 18.09.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Mandant "Sportverein" möchte eine Siegprämie an unbezahlte Sportler ende der Saison ausbezahlen auf Basis von gewonnenen Spielen und Trainingsfleiß. Meines Erachtens sind klassische Prämien an unbezahlte Sportler steuerschädlich. Ist dies richtig?
Gibt es evtl. eine andere Möglichkeit in form von Aufwandsentschädigungen, damit unbezahlte Sportler unbezahlt bleiben?
Oder sind Prämien bis zu einem Höchstbetrag steuerunschädlich?

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen dankbar

Re: Siegprämie
von: ugoetze ()
Datum: 18.09.2012

Grundsätzlich sind Zahlungen an Sportler zulässig, wenn damit nicht Vereinsaktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaftsrechte vergütet werden.
Zu beachten ist: Bei Zahlungen an einen Sportler von mehr als 400,00 Euro im Monatsdurchschnitt handelt es sich um einen "bezahlten Sportler" im Sinne von § 67a AO.
Unabhängig davon muss die Vergütung vom Empfänger versteuert werden, ggf. liegt ein Arbeitsverhältnis vor mit Vereinspflichten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Die Höhe und der Anlass von Zahlungen muss vor Beginn der Tätigkeit schriftlich vereinbart werden.

Re: Siegprämie
von: Jänchen ()
Datum: 18.09.2012

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Eine Sache hätte ich noch:

Das heißt, wenn eine Auszahlung auf mehrere Sportler erfolgt (nicht höher als 200,00 € im Jahr und definitiv unbezahlte Sportler sind) und dies als Prämie betitelt wird sind wir trotzdem noch im Zweckbetrieb bzw. nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit?

Re: Siegprämie
von: ugoetze ()
Datum: 19.09.2012

Jänchen schrieb:
-------------------------------------------------------

> Eine Sache hätte ich noch:
>
> Das heißt, wenn eine Auszahlung auf mehrere
> Sportler erfolgt (nicht höher als 200,00 € im Jahr
> und definitiv unbezahlte Sportler sind)
Zahlungen sind nur zulässig, wenn sie im Voraus vereinbart sind - im Vereinsrecht gilt das Prinzip der Ehrenamtlichkeit

und dies
> als Prämie betitelt
Die Bezeichnung ist völlig unerheblich

sind wir trotzdem noch im
> Zweckbetrieb bzw. nicht schädlich für die
> Gemeinnützigkeit?

Nachträglich gezahlte Prämien sind gemeinnützigkeitsschädlich

In der genannten Größenordnung von 200 € je Sportler empfehle ich Gutscheine für Sportkleidung für die kommende Saison