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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verzicht auf Erstattung der Verpflegungsmehrpauschale
von: Lisa ()
Datum: 31.08.2012

Ich habe mal gesagt bekommen, dass man auf die "Erstattung" der Verpflegungsmehrpauschale nicht in sofern verzichten darf, dass man eine Spendenbescheinigung über diesen Betrag erhält.
In unseren Unterlagen steht von meiner Vorgängerin "Es ist nicht möglich, den Verpflegungsmehraufwand zu spenden." Der Steuerberater hat dieser Aussage widersprochen.

Weiß jemand, welche meiner Informationen wirklich der Wahrheit entspricht?

Re: Verzicht auf Erstattung der Verpflegungsmehrpauschale
von: ugoetze ()
Datum: 31.08.2012

Ein Vereinsmitglied hat nur Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand), wenn das Mitglied im Auftrag und im Interesse des Vereins tätig war und wenn die Erstattung dieser Kosten vom Vorstand zugesagt worden war.

Wenn nach Entstehung der vorstehend benannten Kosten der Anspruchsberechtigte auf die Auszahlung verzichtet, darf der gemeinnützige Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Alle anderen Formen von Aufwandsverzicht - wenn also kein einklagbarer Anspruch besteht - sind nicht spendenfähig.