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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Angabe der Rücklagen im Rahmen der EÜR für Steuererklärung
von: Stefan ()
Datum: 06.08.2012

Hallo,

das Finanzamt will die Steuererklärung unseres Vereins (es ist schon etwas drüber - ich weiß, ich weiß;-)
Bei der letzten Erklärung haben wir angegeben, daß wir freie und gebunden Rücklagen gemacht haben - wir bilanzieren nicht, sondern machen eine einfache Einnahmen-Überschußrechnung.
Was muß ich jetzt bzgl. der Rücklagen bei der neuen Steuererklärung beachten? Wie geb ich an, was mit den Rücklagen geschehen ist? Wir haben sie weitestgehend für die jeweiligen Zwecke verwendet. Wie erfolgt jetzt der Nachweis über die Verwendung?
Ist eine einfache Gegenüberstellung von Rücklage und Verwendung ausreichend? Gibts Vordrucke dafür?
2. Frage: Hat sich etwas an den Prozentsätzen für die (freie) Rücklagebildung geändert?

Würde mich sehr über Eure Antworten und Erfahrungen freuen:-)

Schöne Grüße,
Stefan

Re: Angabe der Rücklagen im Rahmen der EÜR für Steuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.08.2012

In der aktuellen Steuererklärung wird der neue (verminderte) Stand der Rücklagen angegeben.
Buchhalterisch wird man das in einer Nebenrechnung machen, die die Änderung betragsmäßig darstellt (Zugang/Abgang pro Jahr.
Die zweckgebundene Verwendung aller Mittel muss so oder so nachgewiesen werden, hier gibt es also keine weiteren Aufzeichnungspflichten. In der Praxis wird das FA hier deswegen auch nicht genauer hinschauen