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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geselliger Ausflug
von: Armin ()
Datum: 02.08.2012

Hallo,

bei einem Buchungsvorgang komme ich jetzt ins Schleudern, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Es geht um einen geselligen Ausflug. Unser Verein hat einen Bus gechartert, Kosten 1000 € + 190 € MwSt. 40 Mitglieder sind zum Ausflug mit, die Verpflegungs- und sonstigen Kosten hat jeder selbst getragen. Jeder Teilnehmer musste noch 5 € Eigenbeteiligung an der Busfahrt bezahlen. Einnahmen daraus 200 €.

Gehört das jetzt in den wirtschaftlichen Bereich ? Falls ja, wären dann 1000 € als Kosten anzusetzen und 190 € als Vorsteuer sowie die 200 € als Einnahmen (daraus 19% USt.). Dann würden wir ja eine tolle Vorsteuerrückerstattung bekommen (das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen).

Oder gehören die 1190 € in den Bereich Mitgliedspflege (das sollte es ja auch letztlich sein). Falls ja, wie wäre dann die korrekte Behandlung der Einnahmen in Höhe von 200 € ?

Besten Dank für eure Einschätzung.

Gruß, Armin

Re: Geselliger Ausflug
von: ugoetze ()
Datum: 03.08.2012

Kosten für Mitgliederpflege dürfen je teilnehmendem Mitglied im Jahr eine Freigrenze von 40 € nicht übersteigen. Beim Überschreiten liegt ein gemeinnützigkeitsrechtlicher Verstoß vor.

Ertragsteuerlich sind anteilig 200/1190. der Aufwendungen im wiGB und der verbleibende Betrag als Ausgaben im ideellen Bereich zu buchen. Das ertragsteuerliche Ergebnis im wiGB beträgt somit 0 €, da die TN-Eigenleistungen im wiGB als Einnahmen gebucht werden.

Umsatzsteuerrechtlich sind 200 € abzgl. 19% als Elös zu buchen. Rd. 800 € sind als Verwendung für nichtunternehmerische Zwecke nach § 3 Abs. 9a UStG zu buchen, so dass den 1.000 + 190 MwSt. Vorsteuern von 190 € gegenüberstehen.