Re: gezahlte Eintrittsgelder
von: ugoetze ()
Datum: 14.08.2012
Zum Sachverhalt: Offensichtlich wird der Vorsitzende gebeten, eine Veranstaltung zu besuchen. Er muss das Eintrittsgeld selbst bezahlen.
Ich empfehle, die Kosten dem Aufwandskonto für Vorstandstätigkeiten zu belasten.
Wenn nicht speziell ein Vorstandsmitglied eingeladen wurde, sondern es sich um eine Bildungsveranstaltung handelt, die nützlich für die Verfolgung des eigenen Satzungszwecks ist, ist ein Aufwandskonto für Bildungsarbeit zu belasten.
Je nach dem, ob Ihr Verein seinen Satzungszweck überwiegend im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb verwirklicht, ist das Aufwandskonto einem der Bereiche zuzuordnen.