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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
gezahlte Eintrittsgelder
von: Christof ()
Datum: 31.07.2012

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie ich vom Vorstand gezahlte Eintrittsgelder verbuche (Sachkonto?).

Danke und LG

Christof

Re: gezahlte Eintrittsgelder
von: ugoetze ()
Datum: 02.08.2012

Handelt es sich um spezielle Eintrittsgelder?

Ansonsten werden die Eintrittsgelder zu Veranstaltungen nach dem Charakter bzw. Inhalt der Veranstaltung gebucht. Wenn die VA unmittelbar dem Vereinszweck dient, handelt es sich um einen Zweckbetrieb. Bei einer geselligen VA liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.

Re: gezahlte Eintrittsgelder
von: Christof ()
Datum: 13.08.2012

Erstmal muss ich mich wegen der späten Antwort entschuldigen!

Nun zum Sachverhalt...

Der Vereisvorsitzende wird zu einer Veranstaltung eingeladen. Die Einladung dient dem Vereinszweck. Nach dem was ich bisher hier mitgenommen haben, ist der Aufwand dem Zweckbetrieb zuzurechnen. Meine Frage geht ein wenig in die Richtung, auf welchem Sachkonto ich den Aufwand - sachlich korrekt - verbuche.

Re: gezahlte Eintrittsgelder
von: ugoetze ()
Datum: 14.08.2012

Zum Sachverhalt: Offensichtlich wird der Vorsitzende gebeten, eine Veranstaltung zu besuchen. Er muss das Eintrittsgeld selbst bezahlen.

Ich empfehle, die Kosten dem Aufwandskonto für Vorstandstätigkeiten zu belasten.

Wenn nicht speziell ein Vorstandsmitglied eingeladen wurde, sondern es sich um eine Bildungsveranstaltung handelt, die nützlich für die Verfolgung des eigenen Satzungszwecks ist, ist ein Aufwandskonto für Bildungsarbeit zu belasten.
Je nach dem, ob Ihr Verein seinen Satzungszweck überwiegend im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb verwirklicht, ist das Aufwandskonto einem der Bereiche zuzuordnen.