Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbescheinigung für Freibier?
von: markusg ()
Datum: 22.07.2012

Habe ein Problem, zu dem ich trotz intensivem Googeln noch keine gesicherte Antwort gefunden habe.

Ein Sponsor eines fiktiven Sportvereins ;-) hat nach einem Heimspiel der U19 (Eintritt war für Zuschauer frei) ein Fässchen Bier gespendet. Das Bier wurde also nicht durch den Verein am Catering Stand verkauft (da wäre die Sachlage klar = wirtschaftl. Geschäftsbetrieb), sondern kostenfrei abgegeben. Variante a) nur an die Spieler und Vereinsmitglieder, Variante b) an Spieler und Angehörige, also auch Nicht-Vereinsmitglieder.

Jetzt möchte der Sponsor vom Kassenwart in Höhe seiner Kosten für das Bier eine Zuwendungsbescheinigung.

Ich vermute, dass man hier keinen satzungsgemäßen Zweck für die Spende unterstellen kann, dass hier eine gesellige Veranstaltung nach dem Spiel im Vordergrund steht und dass somit keine Zuwendungsbescheinigung vom Verein ausgestellt werden darf. Ist das so richtig?

Wie müsste der Sachverhalt abgewandelt werden, damit der Verein eine Zuwendungsbescheinigung hätte ausstellen können?

Für Eure Unterstützung vorab vielen Dank!

Markus

Re: Zuwendungsbescheinigung für Freibier?
von: ugoetze ()
Datum: 27.07.2012

Da die Verwendung der Spende nicht für gemeinnützige Zwecke erfolgt, ist die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung nicht zulässig.

Re: Zuwendungsbescheinigung für Freibier?
von: markusg ()
Datum: 27.07.2012

ugoetze schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da die Verwendung der Spende nicht für
> gemeinnützige Zwecke erfolgt, ist die Ausstellung
> einer Zuwendungsbescheinigung nicht zulässig.


Genau das ist hier eigentlich die Frage. Wurde die Spende für gemeinnützige Zwecke genutzt?

Für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde die Spende doch sicherlich nicht genutzt. Das Bier wurde nicht verkauft (es wurden durch den Verein keinerlei Speisen und Getränke an dem Tag verkauft). Der Eintritt zum Spiel war frei. Das Bier wurde an die eigenen Spieler kostenfrei ausgegeben. Es bestand also in keinsterweise die Absicht, Einnahmen zu erzielen.

Bisher halten sich bei mir die Rückmeldungen für und gegen eine Spendenbescheinigung die Waage. :-(

Re: Zuwendungsbescheinigung für Freibier?
von: derRev ()
Datum: 27.07.2012

Ohne die Details natürlich näher zu kennen, ist mit ein wenig gutem Willen sicherlich auch von einer Aufmerksamkeit auszugehen, die gemeinnützigkeitsunschädlich sein könnte.

Allerdings wird bei Sachspenden oftmals etwas entscheidendes vergessen: Wenn der Unternehmer das Fass Bier aus seinem Unternehmen entnimmt um es an die Fussballer zu geben, dann liegt eine USt-lich unentgeltliche Wertabgabe und ESt-lich eine Entnahme vor, so dass in Höhe der Zuwendungsbestätigung ein Betrag zu versteuern ist. Damit ist der steuerliche Vorteil, und das ist gewollt und auch richtig so, wieder egalisiert. Richtigerweise macht man das so, damit auch für den Außenprüfer der Bestand entsprechend nachgewiesen wird. Aber in der Praxis ist das bei kleinen Sachspenden normalerweise nicht üblich.

Re: Zuwendungsbescheinigung für Freibier?
von: ugoetze ()
Datum: 31.07.2012

Meines Erachtens wird übersehen, dass die Regelung des § 10b EStG nicht identisch ist mit den Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Nach dem Gemeinnützigkeitsrecht werden u.a. Annehmlichkeiten an Mitglieder in einem bestimmten Umfang geduldet oder die Überlassung von Personal und Räumen an andere gemeinnützige Organisationen.
Damit beinhalten diese Tätigkeiten jedoch nicht die unmittelbare Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke.
Annehmlichkeiten sind also nicht spendenfähig - und die Überlassung von Räumen unterliegt der Umsatzsteuer mit 19%.