Re: Zuwendungsbescheinigung für Freibier?
von: derRev ()
Datum: 27.07.2012
Ohne die Details natürlich näher zu kennen, ist mit ein wenig gutem Willen sicherlich auch von einer Aufmerksamkeit auszugehen, die gemeinnützigkeitsunschädlich sein könnte.
Allerdings wird bei Sachspenden oftmals etwas entscheidendes vergessen: Wenn der Unternehmer das Fass Bier aus seinem Unternehmen entnimmt um es an die Fussballer zu geben, dann liegt eine USt-lich unentgeltliche Wertabgabe und ESt-lich eine Entnahme vor, so dass in Höhe der Zuwendungsbestätigung ein Betrag zu versteuern ist. Damit ist der steuerliche Vorteil, und das ist gewollt und auch richtig so, wieder egalisiert. Richtigerweise macht man das so, damit auch für den Außenprüfer der Bestand entsprechend nachgewiesen wird. Aber in der Praxis ist das bei kleinen Sachspenden normalerweise nicht üblich.