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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigung Mitgliedsbeitrag
von: Antje ()
Datum: 10.07.2012

Wir sind ein FÖV für einen Musikzug. Dieser Musikzug ist Mitglied in einem Sportverein. Lt. Satzung fördern wir Jugend und Sport.

In den Jahren der 2005-2007 hat das Finanzamt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge des FÖV zugelassen.

Für die Jahre 2008-2010 mussten wir bei einem anderen FA die Steuererklärungen einreichen. Dieses FA lässt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge nicht mehr zu.

Begründung:
Die Mitglieder des Hauptvereins erhalten für Ihre Beiträge eine Gegenleistung (musikalische Ausbildung...).

Die Mitglieder, welche in beiden Vereinen als FÖV und Musikzug sind, zahlen auch in beiden Vereinen Beiträge. Die FÖV Mitglieder erhalten für ihre Beiträge auch keine Gegenleistung.

Ich bin nun etwas verwirrt. Was ist nun korrekt.

Re: Spendenbescheinigung Mitgliedsbeitrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2012

Die Begründung des FA ist so nicht richtig. Das ist aber weiter nicht von Bedeutung.
Wenn Ihr Verein lt. Satzung u.a. den Sport fördert, sind die Mitgliedsbeiträge nämlich grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Re: Spendenbescheinigung Mitgliedsbeitrag
von: Antje ()
Datum: 09.08.2012

Ich habe noch mal nachgeschaut. Sport ist falsch. Wir fördern Jugend und Kultur. Unser Hauptverein fördert Sport.

Re: Spendenbescheinigung Mitgliedsbeitrag
von: Antje ()
Datum: 09.08.2012

Ich habe nun die schriftliche Begründung bekommen. Dort steht:

"...Gemäß §10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EstG sind Mitgliedsbeiträge, die in erster Linie der Freizeitgestaltung fördern nicht Spendenabzugsberechtigt.

FV werden danach eingeordnet, wohin ihre Mittel abgeführt werden. Mitgliedsbeiträge an einen FÖV sind also nicht begünstigt, wenn die vom Hauptverein unmittelbar erhobenen Mitgliedsbeiträge ebenfalls nicht begünstigt sind.