Re: Spendenbescheinigung Mitgliedsbeitrag
von: Antje ()
Datum: 09.08.2012
Ich habe nun die schriftliche Begründung bekommen. Dort steht:
"...Gemäß §10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EstG sind Mitgliedsbeiträge, die in erster Linie der Freizeitgestaltung fördern nicht Spendenabzugsberechtigt.
FV werden danach eingeordnet, wohin ihre Mittel abgeführt werden. Mitgliedsbeiträge an einen FÖV sind also nicht begünstigt, wenn die vom Hauptverein unmittelbar erhobenen Mitgliedsbeiträge ebenfalls nicht begünstigt sind.