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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Konzertreise
von: Markus ()
Datum: 05.07.2012

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich einer Konzertreise eines gemeinnützigen Musikvereins.

Sachverhalt:
Der Musikverein führt eine mehrtägige Konzertreise durch. Im Mittelpunkt stehen tägliche Musikproben. Am letzten Tag der Reise wird an dem Reiseort ein abschließendes Konzert gegeben. Der gemeinnützige Satzungszweck (Kultur) des Musikvereins steht also unstreitig im Mittelpunkt der gesamten Reise.

Der Verein trägt zunächst die Kosten der Reise (Unterkunft + Busfahrt). Die Teilnehmer der Reise (Musiker) leisten allerdings eine Zuzahlung zur Reise an den Verein.

Fragen: Wie ist diese Konzertreise (und die Zuzahlungen der Teilnehmer) umatz- und ertragsteuerlich zu beurteilen?

Spielt es eine Rolle, ob das abschließende Konzert gegen Gage bzw. unentgeltlich durchgeführt wird?

Denn wenn das abschließende Konzert gegen Entgelt durchgeführt wird, steht ja die Reise in Verbindung mit einem Leistungsaustausch (Konzert gegen Entgelt). Somit dürfte einer Zuordnung zum Zweckbetrieb mit Vorsteuerabzug nichts im Wege stehen.

Würde hingegen das Konzert unentgeltlich durchgeführt, kann ich keinen Leistungsaustausch erkennen, was zu keiner "Umsatzsteuerbarkeit" und somit zu einem Vorsteuerausschluß führen würde (bei Zuordnung zum ideellen Beeich).

Für eine Einschätzung bedanke ich mich im Voraus.

Gruß, Markus

Re: Konzertreise
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.07.2012

Die Reise ist als solche dem Zweckbetrieb zuzuordnen. Es kommt also nicht darauf an, dass das Konzert entgeltlich ist, sondern der Kostenbeitrag der Teilnehmer für die Reise ist ein Entgelt. Es liegt kein durchlaufender Posten vor, wenn nicht die Mitglieder direkt mit Busunternehmen und Hotel abrechnen.
Als Zweckbetriebseinnahmen werden die Teilnehmerbeiträge bei der Umsatzsteuer mit 7% besteuert.