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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Esatz Heizungsanlage in Vereinsgaststätte
von: Ahnungslos ()
Datum: 25.06.2012

Hallo,

heute habe ich wiedermal eine Frage, bei der ich selber nicht weiter komme.

Nach 25 Jahren muß unsere Heizung ausgetauscht werden. Mittlerweile ist unser ehemaliges Vereinsheim eine öffentliche Gaststätte, die durch den Verein(gemeinnützig) betrieben wird.
Ich weis, dass Reparaturen etc. entsprechend aufgeteilt werden. Nun hat der Verein genügend Rücklagen, um diese Investition zu tätigen, die Gaststätte jedoch nicht. Es stellt sich mir hier die Frage, wie ich korrekt als Kassier vorgehen muß.
- Kann die ganze Heizungssanierung über den Verein laufen oder muß diese aufgeteilt werden.
- Wenn eine Aufteilung erfogen muß, kann der Verein der Gaststätte dann ein Darlehn geben, oder steht dem etwas entgegen.
- oder muß ich ein Darlehn für die Gaststätte aufnehmen?

Ich bin gespannt auf die Antwort - vielen Dank

Viele Grüße

Ahnungslos

Re: Esatz Heizungsanlage in Vereinsgaststätte
von: ugoetze ()
Datum: 26.06.2012

Wenn das Vereinshaus nicht nur für gastronomische Zwecke genutzt wird, sondern zugleich als Versammlungs- u.ä.-Raum für den ideellen Bereich des Vereins dient, ist die Mittelverwendung für die Heizungserneuerung unschädlich.

Ertragsteuerlich können die Kosten anteilig auch dem gastronomischen Bereich zugeordnet werden.