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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
USt Befreigung nach § 4 Nr. 23
von: MHD1959 ()
Datum: 20.06.2012

Hallo, unser gemeinnütziger e.V. veranstaltet jedes Jahr Freizeiten für Kinder und Jugendliche, dafür bezahlen die Kinder und auch die Leiter (älter als 27 Jahre) einen Campbeitrag. Die Beiträge der Kinder sind nach § 4 Nr. 23 UStG umsatzsteuer frei - oder? Was ist mit den Beiträgen für die Leiter über 27 Jahre?
Vielen Dank für eure Meinungen.

Re: USt Befreigung nach § 4 Nr. 23
von: ugoetze ()
Datum: 21.06.2012

Nach § 4 Nr. 23 sind die von Ihnen angesprochenen Leistungen umsatzsteuerbefreit, wenn überwiegend Jugendliche betreut werden. Sofern es sich bei den Veranstaltungen um Maßnahmen der Betreuung von Jugendlichen handelt, ist die Teilnahme von Betreuern unschädlich, deren Teilnehmerentgelte sind ebenso umsatzsteuerbefreit.