Ausweisung von Sozialabgaben
von: PKein ()
Datum: 12.06.2012
Zwecks "Betriebsprüfung" durch Sozialversicherungsträger:
Gibt es eine unbedingte Notwendigkeit, die Sozialversicherungsabgaben getrennt auf ein Konto zu buchen (z.B. bessere Nachvollziehbarkeit bei Prüfungen hinsichtl. Soz.versicherungsabgaben) oder lässt die Praxis auch eine Bruttobuchung der Gehälter incl. Abgaben zu? In meiner täglichen Praxis liegt als Buchungsbeleg eine aufgeschlüsselte Gehaltsliste bei, woraus auch die Abgaben zu ersehen sind.
Danke für Antwort eines Praktikers!