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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Unterabteilungen Buchhaltung
von: Sabine ()
Datum: 03.06.2012

Wir sind ein gemeinnützigerSportverein mit fünf Unterabteilungen. Ich habe die Kassenführung frisch übernommen und folgende Vorgehensweise vorgefunden: Es gibt ein Konto des Hauptvereins und jede Abteilung hat noch ein Unterkonto. in die Konten der Unterabteiilung habe ich keine Einsicht. Sie erscheinen auch nicht in der jährlichen Bilanz des Hauptvorstandes . Ist das korrekt?
Lönnen Sie mir Material zur Einarbeitung in diess Thema empfehlen?
Danke

Re: Unterabteilungen Buchhaltung
von: Christof ()
Datum: 06.06.2012

Hallo Sabine,

wenn Du Informationen für den Einstieg in das Thema Buchhaltung und Steuern im Verein suchst bist Du hier richtig. Fundierte Informationen findest Du auf der Hauptseite im Handbuch.

Speziell für Dein Thema kann ich das Gespräch mit dem Steuerberater empfehlen, der in der vergangenen Jahren den Jahresabschluß des Vereins erstellt hat. Der weiß, wie die Zahlen aus den einzelnen Abteilungen im Jahresabschluß des Hauptvereins zusammengeführt wurden.

Rechtlich halte ich es für bedenklich, wenn Dir tatsächlich der Zugang zu den Unterbuchhaltungen verwehrt wird. Das ist m.E. auch eine Haftungsfrage für Dich als verantwortliches Vorstandsmitglied.

Beste Grüße
Christof

Re: Unterabteilungen Buchhaltung
von: ugoetze ()
Datum: 06.06.2012

Der Vorstand des Vereins ist für die Aktivitäten der Abteilungen verantwortlich. Er muss insbesondere prüfen, ob steuerrelevante Tatbestände zu erfassen sind (bspw. ergibt sich die Steuerpflicht des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wenn die Summe der Einnahmen die Freigrenze von 35.000 Euro übersteigt, die Umsatzsteuerpflicht beginnt bei 17.500 € im Jahr). Die Ausgaben des Vereins - einschließlich der Abteilungen - sind zu überprüfen im Hinblick auf die Angemessenheit und Satzungsverwirklichung.

Es ist steuerrechtlich ein Abschluss mit den Zahlen des Vereins einschließlich der Abteilungen aufzustellen.