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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umstellung auf SEPA-Lastschrift
von: Claudia ()
Datum: 22.04.2012

Hallo,

die Banken stellen ab Juli auf die SEPA-Lastschrift um.
Überall in den Infosschreiben heißt es etwas von Mandaten, und das der Lastschriftempfänger (also der Verein) tätig werden muss. Aber nirgendwo aus den Infoanschreiben lässt sich herauslese, was dies nun konkret bedeutet?

Muss ich die bestehenden Einzugsermächtigungen alle erneuern, wenn ja welche Vorschriften muss ich beachten?

Müssen nun die Einzugsermächtigungen der Bank vorgeleget werden oder müssen mit der Bank Zusatzverträge geschlossen werden?

Kann ich künftig noch mündlich erteilte Einzugsermächtigungen überhaupt annehmen?

Vielleicht kann mir hier irgendwer weiterhelfen...

Re: Umstellung auf SEPA-Lastschrift
von: ugoetze ()
Datum: 25.04.2012

Meines Wissens ändert sich innerdeutsch nichts beim Lastschriftverfahren.

Die neuen Vorschriften gelten erst einmal parallel und insbesondere beim neu eingeführten EU-weiten Einzug.

Wenn die Bank neue Bedingungen mit den Kunden vereinbaren will, wird sie sich konkret melden, auch wenn der Kunde etwas ändern muss.

Re: Umstellung auf SEPA-Lastschrift
von: Helsch ()
Datum: 14.11.2012

Claudia schrieb:
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> Hallo,
>
> die Banken stellen ab Juli auf die
> SEPA-Lastschrift um.

Die Umstellung erfolgt zum 1.2.2014

> Überall in den Infosschreiben heißt es etwas von
> Mandaten, und das der Lastschriftempfänger (also
> der Verein) tätig werden muss. Aber nirgendwo aus
> den Infoanschreiben lässt sich herauslese, was
> dies nun konkret bedeutet?
>
Die Einzugsermächtigung ist künftig das Mandat

> Muss ich die bestehenden Einzugsermächtigungen
> alle erneuern, wenn ja welche Vorschriften muss
> ich beachten?
>
Die bestehenden Einzugsermächtigungen können weiter gelten, wenn sie alle Angaben enthalten und unterschrieben sind.

> Müssen nun die Einzugsermächtigungen der Bank
> vorgeleget werden oder müssen mit der Bank
> Zusatzverträge geschlossen werden?

Die Einzugsermächtigungen müssen der Bank nicht vorgelegt werden, wenn die Bank einen neuen Vertrag braucht, meldet sie sich schon.
>
> Kann ich künftig noch mündlich erteilte
> Einzugsermächtigungen überhaupt annehmen?

Mündlich erteilte Mandate sind nicht möglich
>
> Vielleicht kann mir hier irgendwer weiterhelfen...