Re: Umstellung auf SEPA-Lastschrift
von: Helsch ()
Datum: 14.11.2012
Claudia schrieb:
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> Hallo,
>
> die Banken stellen ab Juli auf die
> SEPA-Lastschrift um.
Die Umstellung erfolgt zum 1.2.2014
> Überall in den Infosschreiben heißt es etwas von
> Mandaten, und das der Lastschriftempfänger (also
> der Verein) tätig werden muss. Aber nirgendwo aus
> den Infoanschreiben lässt sich herauslese, was
> dies nun konkret bedeutet?
>
Die Einzugsermächtigung ist künftig das Mandat
> Muss ich die bestehenden Einzugsermächtigungen
> alle erneuern, wenn ja welche Vorschriften muss
> ich beachten?
>
Die bestehenden Einzugsermächtigungen können weiter gelten, wenn sie alle Angaben enthalten und unterschrieben sind.
> Müssen nun die Einzugsermächtigungen der Bank
> vorgeleget werden oder müssen mit der Bank
> Zusatzverträge geschlossen werden?
Die Einzugsermächtigungen müssen der Bank nicht vorgelegt werden, wenn die Bank einen neuen Vertrag braucht, meldet sie sich schon.
>
> Kann ich künftig noch mündlich erteilte
> Einzugsermächtigungen überhaupt annehmen?
Mündlich erteilte Mandate sind nicht möglich
>
> Vielleicht kann mir hier irgendwer weiterhelfen...