Re: Zuschuss Hauptverein an Unterverein
von: ugoetze ()
Datum: 15.04.2012
Die bloße Zahlung eines Betrages an eine Abteilung ist keine begünstigte Verwendung von Mitteln. Diese tritt erst ein, wenn die Abteilung über den Betrag abrechnet und sich aus der Abrechnung die begünstigte Verwendung ergibt.
Die Zahlung an die Abteilung ist vorerst ein Geldtransit. Über die Abrechnung der Abteilung werden die vereinnahmten Gelder der Abteilung nachgewiesen. Dort ist die Einnahme ebenfalls als Geldtransit auszuweisen, so dass sich bei der Konsolidierung das Geldtransit-Konto mit der Vereinsbuchhaltung ausgleicht. Im Rahmen der Jahresrechnung der Abteilung wird auch über die Überweisung des erhaltenen Betrags vom Verein abrechnet.