Frage zum vereinfachten Zuwendungsnachweis
von: derpate ()
Datum: 22.03.2012
Guten Tag
Ich habe eine Frage zum vereinfachten Zuwendungsnachweis für einen Förderverein.
Die Mitgliedsbeiträge zu unserem Förderverein, als gemeinnützig anerkannt, werden häufig bar bezahlt, die Regelung zum vereinf. Zuwendungsnachweis spricht aber nur von Bankeinzug, Bareinzahlungen oder Lastschrift nicht aber von Barzahlungen. Welche Formulare muss ich den Mitgliedern übergeben damit sie ihre Beiträge beim zuständigen Finanzmat geltent machen können?
Reicht der vereinfachte Zuwendungsnachweis und eine einfache Quittung aus?
Gruss Frank