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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage zum vereinfachten Zuwendungsnachweis
von: derpate ()
Datum: 22.03.2012

Guten Tag

Ich habe eine Frage zum vereinfachten Zuwendungsnachweis für einen Förderverein.

Die Mitgliedsbeiträge zu unserem Förderverein, als gemeinnützig anerkannt, werden häufig bar bezahlt, die Regelung zum vereinf. Zuwendungsnachweis spricht aber nur von Bankeinzug, Bareinzahlungen oder Lastschrift nicht aber von Barzahlungen. Welche Formulare muss ich den Mitgliedern übergeben damit sie ihre Beiträge beim zuständigen Finanzmat geltent machen können?
Reicht der vereinfachte Zuwendungsnachweis und eine einfache Quittung aus?

Gruss Frank

Re: Frage zum vereinfachten Zuwendungsnachweis
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.03.2012

Eine Barzahlung kommt beim vereinfachten Zuwendungsnachweis nicht in Frage. Der Nachweis der Zahlung erfolgt hier ja über die Bank.
Es muss also durch den Verein eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Mustertext erstellt werden.