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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Privatgeschäft
von: Vereiner ()
Datum: 15.03.2012

Hallo, ich brauche mal erfahrene Hilfe,
In unserem gemeinnützigen Verein wickelt der Vorstand auch Zahlungsvorgänge für seine Privatgeschäfte (Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen) über die Bankkonten des Vereins ab. Die Salden werden zwar immer mal wieder ausgeglichen, aber so etwas verursacht naturgemäß mehr Aufwand und fördert nicht die Transparenz. Ist solch ein Verhalten eigentlich zulässig? Oder gibt es Gesetze, Verordnungen o.ä., die so etwas verbieten.
Wer kann zu dieser Materie etwas sagen?
Danke, Vereiner

Re: Privatgeschäft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.03.2012

Gesetzliche Vorschriften gibt es hier nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass hier eine Veruntreuung vorliegt.
Die MV kann dem Vorstand das aber verbieten und dafür gibt es gute Gründe.
Vor allem gibt es keine legitimen Gründe, warum der Vorstand das Vereinskonto nutzt. Letzlich gibt der Verein ihm so ja ein Darlehen. Das kann bei gemeinnützigen Vereinen kritisch sein, wenn es zinslos erfolgt.

Re: Privatgeschäft
von: vereiner2 ()
Datum: 27.03.2012

Wann liegt dann eine Veruntreuung vor? Bzw. kann die Mitgliederversammlung dieses Vorgehen per einfache Abstimmung verbieten oder muß es hierfür eine Satzungsänderung geben (2/3 Mehrheit)?

Re: Privatgeschäft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.03.2012

Eine Veruntreuung läge vor, wenn der Vorstand hier beim Verein einen Vermögensverlust verursacht. Das wäre die einfachste Form eines Eigentumsdeliktes, weil es dabei nicht auf den persönlichen Vorteil des Vorstandes ankommt.
Die MV kann dem Vorstand das per einfacher Mehrheit verbieten. Wenn er sich weigert, wäre seine Abberufung angemessen