Privatgeschäft
von: Vereiner ()
Datum: 15.03.2012
Hallo, ich brauche mal erfahrene Hilfe,
In unserem gemeinnützigen Verein wickelt der Vorstand auch Zahlungsvorgänge für seine Privatgeschäfte (Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen) über die Bankkonten des Vereins ab. Die Salden werden zwar immer mal wieder ausgeglichen, aber so etwas verursacht naturgemäß mehr Aufwand und fördert nicht die Transparenz. Ist solch ein Verhalten eigentlich zulässig? Oder gibt es Gesetze, Verordnungen o.ä., die so etwas verbieten.
Wer kann zu dieser Materie etwas sagen?
Danke, Vereiner