Re: Zuwendungsbestätigung bei Leistung an Dritte
von: ugoetze ()
Datum: 26.02.2012
Wenn der Tierschutzverein verpflichtet ist, die Kosten der Tierpension zu bezahlen und mit einem Förderer vereinbart, dass dieser einen Teil der Kosten trägt - und dieser sodann unmittelbar an die Pension überweist - liegt eine Abkürzung des Zahlungweges vor. Der Tierschutzverein darf in diesem Fall eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
wenn es sich um freiwillige Zahlungen handelt, ist ein Spendenabzug nicht zulässig. In diesem Fall müsste der Spender an den Tierschutzverein überweisen - ggf. mit Zweckbindung.