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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbestätigung bei Leistung an Dritte
von: Uwe Bertling ()
Datum: 24.02.2012

Guten Tag

ein als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein hat einen Hund zur Pflege in eine Hundepension gegeben. Nun bezahlt ein Tierfreund direkt an die Pflegestelle einen Teil der Unterbringunskosten.

Für den aufgewendeten Betrag möchte er eine Spendenbescheinigung erhalten. Das Geld ist also nicht direkt dem gemeinnützigen Tierschutzverein zugegangen, kann trotzdem eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden?

Freundlichen Gruß

Uwe Bertling

Re: Zuwendungsbestätigung bei Leistung an Dritte
von: ugoetze ()
Datum: 26.02.2012

Wenn der Tierschutzverein verpflichtet ist, die Kosten der Tierpension zu bezahlen und mit einem Förderer vereinbart, dass dieser einen Teil der Kosten trägt - und dieser sodann unmittelbar an die Pension überweist - liegt eine Abkürzung des Zahlungweges vor. Der Tierschutzverein darf in diesem Fall eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

wenn es sich um freiwillige Zahlungen handelt, ist ein Spendenabzug nicht zulässig. In diesem Fall müsste der Spender an den Tierschutzverein überweisen - ggf. mit Zweckbindung.

Re: Zuwendungsbestätigung bei Leistung an Dritte
von: Uwe Bertling ()
Datum: 27.02.2012

Vielen Dank für die Erläuterung
MfG Uwe Bertling