Nebenkostenabrechnung für Kantine
von: Gerhard Koch ()
Datum: 06.02.2012
Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und betreiben u.a. eine nichtöffentliche Kantine, die
verpachtet ist. Die entstehenden Energiekosten (Strom und Gas) werden in Form einer
Nebenkostenabrechnung mit MWST-Ausweis in Rechnung gestellt. Wir erzielen hierbei
einen ganz kleinen Gewinn, weil die Pacht sehr niedrig ist.
Frage: Kann diese Nebenkostenabrechnung steuerfrei in der Vermögensverwaltung verbleiben
oder handelt es sich hier um einen Vorgang im steuerpflichtigen wirtschaftl. Bereich?